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Hygiene und Wasseruntersuchungen

Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen

Frequenz und Untersuchungspflicht

Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sind verpflichtet, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, das Warmwasser in bestimmten Zeitabständen auf Legionellen untersuchen zu lassen (§ 14 TrinkwV 2001).
Bei öffentlichen Einrichtungen (Krankenhaus, Schulen, Kindergärten usw.) muss diese Untersuchung einmal jährlich erfolgen. Die Entnahmestellen müssen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Krankenhaushygieniker, der Haustechnik und dem Gesundheitsamt festgelegt werden.
Im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Untersuchung mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in den es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Welche weiteren Prüfkriterien müssen erfüllt sein?
Erstens muss ein Gebäude mindestens drei Wohneinheiten haben und zweitens muss ein zentraler Warmwasserspeicher vorhanden sein. Von der Untersuchungspflicht ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser und solche, in denen die Wohnungen mit Durchlauferhitzern ausgestattet sind. Noch ein weiterer Prüfschritt ist beim Warmwasserspeicher zu beachten. Die Untersuchungspflicht besteht nur bei Großanlagen. Das sind Anlagen, in denen der Speicher mehr als 400 Liter fasst oder das Wasservolumen in der Leitung zwischen dem Speicher und der letzten Zapfstelle mehr als drei Liter beträgt.

Material

Warm- oder Kaltwasser entsprechend dem Probenahmeplan

Durchführung

Die Probenahme von Wasserproben nach Trinkwasserverordnung muss durch einen geschulten Probenehmer erfolgen, Terminvereinbarungen sind telefonisch unter 0421 2072 199 möglich.

Beurteilung

Als Richtwert für Legionellen gilt der ?technische Maßnamewert? von 100 KBE/100 ml (Anlage 3 Teil II TrinkwV 2001).

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes ist der Betreiber der Warmwasserversorgungsanlage verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.

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Kontakt

Unsere Zentrale Service-Hotline steht Ihnen gerne Mo - Fr von 8.00 - 19.00 Uhr und Sa von 9.00 - 12.00 Uhr für Anfragen kompetent zur Verfügung.
 


Tel.: +49 (0)421 2072-0
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Medizinisches Labor Bremen
Haferwende 12
D-28357 Bremen

Tel.: +49 (0)421 2072 - 0
Fax: +49 (0)421 2072 - 167
Mail: info(at)mlhb(dot)de

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