Hygiene und Wasseruntersuchungen
Wasserversorgungsanlage und Hausinstallation
Frequenz
Umfang und Häufigkeit der Untersuchung ist in Anlage 4 der TrinkwV 2001 festgelegt. Die Anzahl der Proben pro Jahr ist abhängig von der in das Versorgungsgebiet abgegebenen Wassermenge.
Bei Versorgungsanlagen nach § 3 der TrinkwV 2001 bestimmt das Gesundheitsamt, in welchen Zeitabständen welche Untersuchungen durchzuführen sind.
Umfang
Routinemäßige Untersuchungen:
· Coliforme Bakterien
· E. coli
· Koloniezahl bei 22° und 36°C
· Pseudomonas aeruginosa (wenn zur Abfüllung in Flaschen oder andere Behälter bestimmt)
Umfassende Untersuchungen:
· Fäkale Enterokokken
· Legionellen (in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation) siehe "Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen"
Die Wasseruntersuchung im Krankenhaus oder anderen medizinischen Einrichtungen sind in Abschnitt 5.6. der RKI Richtlinie festgelegt.
Die Entnahmestellen sollten in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Krankenhaushygieniker, der Haustechnik und dem Gesundheitsamt festgelegt werden.
Material
Sterile Einmal-Flaschen (250 ml, 500m l), ggf. mit Thiosulfatlösung zur Neutralisation von Chlor, können angefordert werden
(Durchwahl: 0421/2072-199).
Beurteilung
Anforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch:
PARAMETER
GRENZWERT
Gesamtkoloniezahl 22°C
< 100/ml)/td>
Gesamtkoloniezahl 36°C
< 100/ml)/td>
Coliforme Bakterien/
E. coli0/100 ml
Enterokokken
0/100 ml