Hygiene und Wasseruntersuchungen
Untersuchung von Wasser zum menschlichen Gebrauch
In § 3 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 wird erstmalig eine Begriffsbestimmung gegeben. Danach ist ?Wasser für den menschlichen Gebrauch? nicht allein das Wasser, das tatsächlich getrunken und zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt wird, sondern darüber hinaus auch solches Wasser, das für die Körperpflege, zum Wäschewaschen und zur Reinigung von Gegenständen verwandt wird.
Ausdrücklich wird auch die Hausinstallation in den Regelungsbereich der TrinkwV 2001 einbezogen.
Die Norm DIN EN ISO 19458 beschreibt die Besonderheiten der Probenahme.
Die Norm legt fest, dass die Entnahme durch einen geschulten, zertifizierten Probenehmer erfolgen muss. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 0421 2072 199 möglich.
§ 5 der TrinkwV 2001 legt fest, dass in Wasser für den menschlichen Gebrauch Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr.1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit befürchten lassen. Um diese Bedingung zu erfüllen, werden die untenstehenden Indikatorparameter routinemäßig oder periodisch untersucht. Die Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.
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