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Etwa ab dem Jahr 2004 breitete sich in mehreren europäischen Ländern der Konsum einer „legalen Biodroge“ aus, die unter Namen wie „Spice“, „Smoke“, „Yucatan Fire“ u.v.a. als angeblich legale Alternative zu Cannabis verkauft wurde. Verschiedene, z. T. sehr seltene Pflanzen wurden auf der professionell produzierten Verpackung als Inhaltsstoffe angegeben, eine Beimischung von synthetischen Substanzen wurde dort aber nicht erwähnt.

Im Jahre 2008 wurden dann in „Räucherwaren“ der Marke „Spice“ die vollsynthetischen THC-ähnlich wirkenden Substanzen JWH-018 und CP 47,497 identifiziert und zeitnah dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) unterstellt. Dadurch wurde klar: bei diesen Produkten handelt es sich in der Regel um zunächst wirkungslose Mischungen von getrockneten Kräutern, denen Synthetische Cannabinoide, besser bezeichnet als „Cannabinoid-Rezeptor-Agonisten“ oder „Cannabimimetika“, zusätzlich beigemischt werden.

Inzwischen sind viele chemische Abwandlungen solcher Synthetischer Cannabinoide in entsprechenden Kräutermischungen nachgewiesen worden, der Begriff „Spice“ ist als Oberbegriff für diese Produkte weitgehend erhalten geblieben. Verbote dieser Substanzen führten in aller Regel dazu, dass innerhalb kurzer Zeit in diesen Kräuterprodukten neue – und somit zunächst nicht verbotene - Substanzen zugesetzt und mit entsprechender zeitlicher Verzögerung festgestellt wurden.

Der Vertrieb läuft überwiegend über das Internet. Die Produkte werden als „Raumluftverbesserer“ („nur zum verräuchern“), „Pflanzendünger“ u.ä. vertrieben, immer mit dem Hinweis, „nicht für den menschlichen Verzehr“ geeignet zu sein („not for human consumption“).

Um eine offensichtlich dem Haschisch-Rausch vergleichbare Wirkung zu erzielen, werden diese Produkte in der Regel als vermeintlich legale Alternative ( „Legal High“) zu Cannabis-Produkten wie Haschisch oder Marihuana geraucht.  Pharmakologische und toxikologische Eigenschaften der unterschiedlichen synthetischen Wirksubstanzen sind dabei häufig weitgehend unerforscht. Insbesondere regelmäßiger Konsum oder Überdosierungen ziehen nicht unerhebliche gesundheitliche Risiken mit sich; über intensivpflichtige Intoxikationen und Todesfälle wird immer wieder berichtet.

Ein wichtiger Grund für die weite Verbreitung dieser Drogen in Konsumentenkreisen ist neben der fehlenden Abdeckung durch das Betäubungsmittelrecht sicher auch die Tatsache, dass die enthaltenen Substanzen bei vielen Drogenscreenings und Schnelltests nicht erfasst werden. Dadurch ist der Konsum von „Spice“-Produkten auch interessant für Personen, die sich z.B. im Rahmen von Fahreignungsüberprüfungen, von psychiatrischen Behandlungen, von Drogentherapiemaßnahmen oder im Strafvollzug regelmäßigen Drogentests unterziehen müssen, um ihre Abstinenz zu belegen.

Ein sicherer laboranalytischer Nachweis Synthetischer Cannabinoide in Urin ist jedoch häufig möglich.

Unser Labor bietet dazu entsprechende spezielle Nachweisverfahren an.

Bei Rückfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten. Wir unterstützen Sie gern bei der Beantwortung spezieller analytischer Fragestellungen.

Analysenspektrum

Urin, Serum, Haare