Mikrobiologisch einwandfreies Wasser ist ein hohes Gut. Das Infektionsschutzgesetz konstatiert daher in § 37, dass Wasser für den menschlichen Genuss so beschaffen sein muss, dass [...] eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Seit dem 1. Januar 2003 ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV 2001) in Kraft. In 2011 ist sie als novellierte Fassung erschienen. Der Begriff „Trinkwasser“ ist jetzt erheblich weiter gefasst und schließt neben Wasser zum Kochen und Trinken auch solches z. B. zur Körperreinigung und dem Waschen von Wäsche und Geschirr mit ein. Hausinstallationen werden - neben Wasserwerken (Wasserabgabe >1000 m³/Jahr) und (mobilen) Kleinanlagen (Wasserabgabe <1000 m3/Jahr) - als eine dritte Gruppe von Wasserversorgungsanlagen definiert. In öffentlichen Gebäuden (z. B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Hotels etc.) unterliegen diese der Aufsicht durch das Gesundheitsamt, das sich zumindest über die Parameter eine Übersicht verschaffen muss, die sich in der Hausinstallation negativ verändern können. Ausdrücklich erwähnt wird die periodische Untersuchung der zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in öffentlichen Gebäuden auf Legionellen.
Das Medizinische Labor Bremen ist akkreditiert für die Untersuchungsverfahren nach der neuen Trinkwasserverordnung einschließlich der sachgerechten Probennahme. Das Labor ist vom Land Bremen als Untersuchungsstelle für Wasserproben nach § 19 Abs. 2 der TrinkwV bestellt.
Untersuchung von Wasser zum menschlichen Gebrauch
In § 3 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 wird erstmalig eine Begriffsbestimmung gegeben. Danach ist Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht allein das Wasser, das tatsächlich getrunken und zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt wird, sondern darüber hinaus auch solches Wasser, das für die Körperpflege, zum Wäschewaschen und zur Reinigung von Gegenständen verwandt wird.
Die Norm legt fest, dass die Entnahme durch einen geschulten, zertifizierten Probenehmer erfolgen muss. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter +49 (0) 421 2072-199 möglich.
§ 5 der TrinkwV 2001 legt fest, dass in Wasser für den menschlichen Gebrauch Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr.1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit befürchten lassen. Um diese Bedingung zu erfüllen, werden die untenstehenden Indikatorparameter
Leistungsspektrum
Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen
Frequenz und Untersuchungspflicht
Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sind verpflichtet, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, das Warmwasser in bestimmten Zeitabständen auf Legionellen untersuchen zu lassen (§ 14 TrinkwV 2001).
Bei öffentlichen Einrichtungen (Krankenhaus, Schulen, Kindergärten usw.) muss diese Untersuchung einmal jährlich erfolgen. Die Entnahmestellen müssen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Krankenhaushygieniker, der Haustechnik und dem Gesundheitsamt festgelegt werden.
Im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Untersuchung mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in den es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Welche weiteren Prüfkriterien müssen erfüllt sein?
Erstens muss ein Gebäude mindestens drei Wohneinheiten haben und zweitens muss ein zentraler Warmwasserspeicher vorhanden sein. Von der Untersuchungspflicht ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser und solche, in denen die Wohnungen mit Durchlauferhitzern ausgestattet sind. Noch ein weiterer Prüfschritt ist beim Warmwasserspeicher zu beachten. Die Untersuchungspflicht besteht nur bei Großanlagen. Das sind Anlagen, in denen der Speicher mehr als 400 Liter fasst oder das Wasservolumen in der Leitung zwischen dem Speicher und der letzten Zapfstelle mehr als drei Liter beträgt.
Material
Warm- oder Kaltwasser entsprechend dem Probenahmeplan
Durchführung
Die Probenahme von Wasserproben nach Trinkwasserverordnung muss durch einen geschulten Probenehmer erfolgen, Terminvereinbarungen sind telefonisch unter +49 (0) 421 2072-199 möglich.
Beurteilung
Als Richtwert für Legionellen gilt der technische Maßnamewert von 100 KBE/100 ml (Anlage 3 Teil II TrinkwV 2001).
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes ist der Betreiber der Warmwasserversorgungsanlage verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Wasserversorgungsanlage und Hausinstallation
Frequenz
Umfang und Häufigkeit der Untersuchung ist in Anlage 4 der TrinkwV 2001 festgelegt. Die Anzahl der Proben pro Jahr ist abhängig von der in das Versorgungsgebiet abgegebenen Wassermenge.
Umfang
Routinemäßige Untersuchungen:
E. coli Koloniezahl bei 22° und 36°C Pseudomonas aeruginosa (wenn zur Abfüllung in Flaschen oder andere Behälter bestimmt)
Umfassende Untersuchungen:
Fäkale Enterokokken - Legionellen (in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation) siehe "Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen"
Material
Sterile Einmal-Flaschen (250 ml, 500m l), ggf. mit Thiosulfatlösung zur Neutralisation von Chlor, können angefordert werden
(Durchwahl: +49 (0) 421/2072-199).
Beurteilung
Anforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch:
| PARAMETER | GRENZWERT |
|---|---|
| Gesamtkoloniezahl 22°C | < 100/ml)/td> |
| Gesamtkoloniezahl 36°C | < 100/ml)/td> |
| Coliforme Bakterien/ |
0/100 ml |
| Enterokokken | 0/100 ml |
Wasser für den menschlichen Gebrauch, das zur Abfüllung in Flaschen oder andere Behältnisse zum Zwecke der Abgabe bestimmt ist:
| PARAMETER | GRENZWERT |
|---|---|
| Gesamtkoloniezahl 22°C | 100/ml |
| Gesamtkoloniezahl 36°C | 20/ml |
| Coliforme Bakterien/ E. coli |
0/250 ml |
| Enterokokken | 0/200 ml |
| Pseudomonas aeruginosa | 0/250 ml |
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Einsendezeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Freitags und vor Feiertagen 08:00 bis 14:00 Uhr oder nach vorheriger Absprache
Bei größeren Probeabgabemengen bitten wir um frühzeitige Anmeldung.
Ansprechpartner
bei Fragen zu Hygiene- und Wasseruntersuchungen:
Unser Hygieneteam
— Hygiene/Wasseruntersuchungen —
Tel.: +49 (0)421 2072-213
> E-Mail schreiben
Ansprechpartner
in medizinischen Fragestellungen:
Dr. med. Daniela Jacobsen
— Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie, Dipl. für Tropenmedizin —
Tel.: +49 (0)421/2072-105
> E-Mail schreiben