Untersuchung von Wasser zum menschlichen Gebrauch
In § 3 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) 2001 wird erstmalig eine Begriffsbestimmung gegeben. Danach ist ?Wasser für den menschlichen Gebrauch? nicht allein das Wasser, das tatsächlich getrunken und zur Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt wird, sondern darüber hinaus auch solches Wasser, das für die Körperpflege, zum Wäschewaschen und zur Reinigung von Gegenständen verwandt wird.
Die Norm legt fest, dass die Entnahme durch einen geschulten, zertifizierten Probenehmer erfolgen muss. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 0421 2072 199 möglich.
§ 5 der TrinkwV 2001 legt fest, dass in Wasser für den menschlichen Gebrauch Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr.1 des Infektionsschutzgesetzes nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit befürchten lassen. Um diese Bedingung zu erfüllen, werden die untenstehenden Indikatorparameter
Frequenz
Umfang und Häufigkeit der Untersuchung ist in Anlage 4 der TrinkwV 2001 festgelegt. Die Anzahl der Proben pro Jahr ist abhängig von der in das Versorgungsgebiet abgegebenen Wassermenge.
Bei Versorgungsanlagen nach § 3 der TrinkwV 2001 bestimmt das Gesundheitsamt, in welchen Zeitabständen welche Untersuchungen durchzuführen sind.
Umfang
Routinemäßige Untersuchungen:
- Coliforme Bakterien
- E. coli
- Koloniezahl bei 22° und 36°C
- Pseudomonas aeruginosa (wenn zur Abfüllung in Flaschen oder andere Behälter bestimmt)
Umfassende Untersuchungen:
- Fäkale Enterokokken
- Legionellen (in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation) siehe "Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen"
Die Wasseruntersuchung im Krankenhaus oder anderen medizinischen Einrichtungen sind in Abschnitt 5.6. der RKI Richtlinie festgelegt.
Die Entnahmestellen sollten in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Krankenhaushygieniker, der Haustechnik und dem Gesundheitsamt festgelegt werden.
Material
Sterile Einmal-Flaschen (250 ml, 500m l), ggf. mit Thiosulfatlösung zur Neutralisation von Chlor, können angefordert werden
(Durchwahl: 0421/2072-199).
Beurteilung
Anforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch:
| PARAMETER | GRENZWERT |
|---|---|
| Gesamtkoloniezahl 22°C | < 100/ml)/td> |
| Gesamtkoloniezahl 36°C | < 100/ml)/td> |
| Coliforme Bakterien/ E. coli |
0/100 ml |
| Enterokokken | 0/100 ml |
Wasser für den menschlichen Gebrauch, das zur Abfüllung in Flaschen oder andere Behältnisse zum Zwecke der Abgabe bestimmt ist:
| PARAMETER | GRENZWERT |
|---|---|
| Gesamtkoloniezahl 22°C | 100/ml |
| Gesamtkoloniezahl 36°C | 20/ml |
| Coliforme Bakterien/ E. coli |
0/250 ml |
| Enterokokken | 0/200 ml |
| Pseudomonas aeruginosa | 0/250 ml |
1) Einbezogen in die Untersuchung von Oberflächenwässern bzw. Oberflächenwasser beeinflussten Wässern
Frequenz und Untersuchungspflicht
Unternehmer und sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, sind verpflichtet, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, das Warmwasser in bestimmten Zeitabständen auf Legionellen untersuchen zu lassen (§ 14 TrinkwV 2001).
Bei öffentlichen Einrichtungen (Krankenhaus, Schulen, Kindergärten usw.) muss diese Untersuchung einmal jährlich erfolgen. Die Entnahmestellen müssen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Krankenhaushygieniker, der Haustechnik und dem Gesundheitsamt festgelegt werden.
Im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Untersuchung mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben.
Die Untersuchungspflicht besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in den es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Welche weiteren Prüfkriterien müssen erfüllt sein?
Erstens muss ein Gebäude mindestens drei Wohneinheiten haben und zweitens muss ein zentraler Warmwasserspeicher vorhanden sein. Von der Untersuchungspflicht ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser und solche, in denen die Wohnungen mit Durchlauferhitzern ausgestattet sind. Noch ein weiterer Prüfschritt ist beim Warmwasserspeicher zu beachten. Die Untersuchungspflicht besteht nur bei Großanlagen. Das sind Anlagen, in denen der Speicher mehr als 400 Liter fasst oder das Wasservolumen in der Leitung zwischen dem Speicher und der letzten Zapfstelle mehr als drei Liter beträgt.
Material
Warm- oder Kaltwasser entsprechend dem Probenahmeplan
Durchführung
Die Probenahme von Wasserproben nach Trinkwasserverordnung muss durch einen geschulten Probenehmer erfolgen, Terminvereinbarungen sind telefonisch unter 0421 2072 199 möglich.
Beurteilung
Als Richtwert für Legionellen gilt der ?technische Maßnamewert? von 100 KBE/100 ml (Anlage 3 Teil II TrinkwV 2001).
Bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes ist der Betreiber der Warmwasserversorgungsanlage verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Für eine Dialysebehandlung werden pro Patient 200 bis 400 l Wasser verbraucht. Dieses Wasser muss keimarm (keimfrei), pyrogenfrei und frei von Mineralien sein. Die Demineralisierung des Leitungswassers erfolgt in den meisten Praxen durch Umkehrosmose oder seltener durch Ionenaustauscher. Das Produkt wird als Permeat bezeichnet. Das Permeat wird mit Bikarbonatkonzentrat und Glucose versetzt und wird dann für die Dialyse eingesetzt (Dialysierflüssigkeit). Als Dialysat wird das Wasser nach der Dialyse bezeichnet.
Frequenz
Die bakteriologische Untersuchung der Gesamtkoloniezahl und von Pseudomonas aeruginosa sollten zweimal im Jahr durchgeführt werden (Hygieneleitlinien als Ergänzung zum Dialysestandard 2006), sowie nach Reparaturen oder anderen Eingriffen an den wasserführenden Systemen.
RKI, Hygieneleitlinie als Ergänzung zum Dialysestandard, 2006
Auf Wunsch kann zusätzlich auf E. coli und coliforme Keime untersucht werden. Dann ist eine zusätzliche Wassermenge von 100 ml erforderlich.
Material
bakteriologische Untersuchung: Permeat und Dialysierflüssigkeit
Durchführung
Probenflaschen beschriften und Protokoll ausfüllen.
Permeat:
- Entnahmestelle an der Umkehrosmoseanlage mit Alkohol (ungefärbtes Hautdennfektionsmittel ohne Rückfettung) desinfizieren und trocknen lassen.
- 2-3 l Permeat ablaufen lassen.
- 250 ml in steriler Flasche oder anderem sterilen Gefäß auffangen.
Dialysierflüssigkeit:
Bei einigen Dialysegeräten sind spezielle Entnahmestellen und Entnahmebestecke vorgesehen. Bitte beachten Sie in jedem Fall genau die Herstellerangaben.
- Unmittelbar vor dem Kapillardialysator entnehmen.
- Vorgesehene Stelle sorgfältig desinfizieren (siehe Permeat) und trocknen lassen.
- Entnahmestelle mit Monovette punktieren.
- Mindestens 110 ml in steriles Gefäß überführen.
Beurteilung
(RKI, Hygieneleitlinie als Ergänzung zum Dialysestandard, 2006)
Gesamtkoloniezahl 36°C < 100 KBE/ml
Pseudomonas aeruginosa: 0 KBE/100 ml
E. coli/Coliforme Bakterien 0 KBE/100 ml
Einige Hersteller, die in Ihren Dialysatoren interne Bakterienfilter verwenden, stellen höhere Anforderungen an die Wasserqualität nach Filtration:
Kontakt
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