Schwangerschaft und Vorsorge

Infektionsvorsorge in der Schwangerschaft
Immunität ist der beste Schutz - Sind Sie geschützt?
Jede Frau in Erwartung eines Babys wünscht sich einen möglichst glücklichen und ungestörten Ablauf ihrer Schwangerschaft. Dazu gehört heute ganz selbstverständlich eine ärztliche Betreuung in vielen medizinischen Dingen. Sie soll mögliche Gefahren und Komplikationen frühzeitig erkennen, bekämpfen und beseitigen. Zu diesen Gefahren zählt auch eine Reihe von Infektionskrankheiten, die den ungestörten Ablauf der Schwangerschaft bedrohen können. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten deshalb in ihrem Leistungspaket der „Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen“ Laboruntersuchungen an, die Aufschluss über Röteln, HIV, Hepatitis B, Lues und Chlamydien geben sollen.
Leider werden aber weitere wichtige Infektionserreger nicht von diesem Vorsorgepaket erfasst, obwohl sie sehr häufig vorkommen und seit langem bekannt ist, dass sie nicht selten schwerwiegende Schäden in der Schwangerschaft hervorrufen können. Zu diesen Infektionen zählen die Toxoplasmose, die Cytomegalie und die Ringelröteln. Sicher haben Sie schon davon gehört oder gelesen. Alle drei Erreger können von einer infizierten Mutter auf das ungeborene Leben im Mutterleib übertragen werden und zu schweren Komplikationen führen. Glücklicherweise rufen aber nur akute Infektionen in der Schwangerschaft Schäden hervor. Ist es erst einmal zur Infektion der Mutter gekommen, sind die nötigen Behandlungen schwierig und nicht immer erfolgreich.
Wenn man die Krankheiten bereits früher durchgemacht hat, ist man geschützt. Das Immunsystem bildet Abwehrstoffe gegen die Erreger, die sie unschädlich machen können. Versucht derselbe Erreger später noch einmal, Sie zu infizieren, erkennt Ihr Immunsystem das sofort und weiß sich zu wehren!
Mit Hilfe einer speziellen Blutuntersuchung kann im Labor festgestellt werden, ob Sie die Infektionen bereits früher durchgemacht haben und deshalb geschützt sind. Hierzu werden die oben beschriebenen Abwehrstoffe, sogenannte IgG-Antikörper, gegen alle drei Erreger direkt im Blut bestimmt. Wenn Sie keine IgG-Antikörper haben, wissen Sie, dass Sie sich vor diesen Krankheiten besonders gut in Acht nehmen müssen. Eine Schutzimpfung gibt es leider im Moment nur für die Windpocken, man darf sie aber nicht in der Schwangerschaft anwenden. Kommt es zum Kontakt mit einem der Erreger, suchen Sie sofort Ihre Frauenärztin oder Ihren Frauenarzt auf, um sich beraten zu lassen! Wenn die IgG-Untersuchung aber positiv ausfällt, gibt sie zuverlässig Auskunft über einen früheren Erregerkontakt. Und Ihnen die Sicherheit über Ihre Immunlage. Sie sind dann bei einem künftigen Kontakt geschützt.
Gemeinsam mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt sollten Sie aber noch überlegen, ob eventuell bei Ihnen ein Hinweis auf eine frische oder erst kürzliche Infektion mit den untersuchten Erregern vorhanden ist. Typische Anzeichen wären Fieber, Krankheitsgefühl, je nach Erreger auch Lymphknotenschwellung oder Hautausschlag. Auch in diesem Fall einer Frischinfektion kann die IgG-Untersuchung schon positiv ausfallen. Es muss dann eine weitere Abklärung erfolgen – und die ist dann wieder Bestandteil der gesetzlichen Vorsorge.

Vorgeburtliche Diagnostik
Das Ersttrimester-Screening
Die meisten Kinder kommen normal und gesund auf die Welt. Dennoch sind einige Eltern um den Zustand ihres noch ungeborenen Kindes besorgt und wünschen eine frühzeitige Diagnostik. Das allgemeine Risiko, ein Kind mit einer Chromosomenstörung, wie z.B. das Down-Syndrom (Trisomie 21), zu bekommen, steigt mit zunehmendem Alter der Mutter an. Dieses liegt im Falle des Down-Syndroms bei einer 35jährigen Mutter etwa bei 1:350. Ab diesem Alter wird daher eine vorgeburtliche Diagnostik mittels Fruchtwasseruntersuchung empfohlen und die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Da aber auch Kinder jüngerer Mütter betroffen sein können, ein erheblicher Anteil der Erkrankungen des Kindes unabhängig vom Alter der Mutter auftritt und die Fruchtwasseruntersuchung ein Risiko für das Ungeborene birgt, sind alternative Methoden wünschenswert. Mit dem Ersttrimester-Screening ist es nun möglich, das individuelle Risiko einer jeden Schwangeren für Trisomie 21 und anderen möglichen Fehlbildungen abschätzen zu können.
Die Untersuchung wird zwischen der 11. bis 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Mittels Ultraschall wird durch einen erfahrenen Gynäkologen die sogenannte Nackentransparenz des Ungeborenen (auch Nackenfalte oder NT genannt) vermessen. Aus einer Blutprobe der Mutter wird der Gehalt an den Schwangerschaftshormonen freies ß-HCG und PAPP-A in einem qualifizierten Labor bestimmt. Die Ergebnisse beider Untersuchungen ermöglichen es, in einem Computer-Berechnungsprogramm schließlich Ihr persönliches Risiko zu ermitteln. Durch die Kombination von Ultraschall- und Laboruntersuchung können fast 90% aller Down-Syndrom Fälle erkannt werden. Das ermittelte Risiko wird als Verhältniszahl angegeben. Ein auffälliges Testergebnis (z.B. 1:100) bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Schwangerschaft mit einer Chromosomenstörung des Kindes vorliegen muss. Es sollten aber dann gezielte Untersuchungen folgen, die eine definitive Diagnose bzw. den sicheren Ausschluss einer Chromosomenstörung ermöglichen.
Sollten Sie den üblichen Zeitpunkt zum Ersttrimester-Screening verpasst haben, so kann stattdessen im zweiten Drittel der Schwangerschaft (15. bis 20. Schwangerschaftswoche) der sogenannte Triple-Test durchgeführt werden.
- Flyer "Vorgeburtliche Diagnostik" [108 KB]

B-Streptokokken in der Schwangerschaft
Vorsorge für das Kind
Streptokokken der Gruppe B (Gruppe B-Streptokokken, GBS) können bei Neugeborenen zu schweren, teilweise lebensbedrohlichen Infektionen führen. Durch eine Untersuchung der Schwangeren zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche (GBS-Screening) und eine eventuell erforderliche Behandlung können die meisten dieser GBS-Infektionen verhindert werden. Darum wird das GBS-Screening von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfohlen.
Die B-Streptokokken besiedeln bei 20 – 30 % der Schwangeren den Bereich von Scheide und Anus, ohne dass Krankheitssymptome auftreten. Eine Gefahr für die Schwangere besteht so lange nicht, wie die Eihäute intakt sind. Erst durch die Übertragung bei der Geburt werden die GBS zum Risiko für das Neugeborene, an Blutvergiftung, Hirnhautentzündung oder Knochenvereiterung zu erkranken.
Durch einen einfachen Abstrich aus der Scheide können die GBS im Labor nachgewiesen werden. Ein zusätzlicher Abstrich aus dem Anus erhöht die Nachweissicherheit. Das Ergebnis liegt nach wenigen Tagen vor. Im positiven Fall kann der GBS-Nachweis im Mutterpass dokumentiert werden. Während der Geburt wird dann ein- bis zweimal ein Antibiotikum verabreicht. Hierdurch wird die Gefahr einer Neugeboreneninfektion mit GBS wesentlich vermindert.
Da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Untersuchung derzeit nicht übernehmen, kann sie bei gesetzlich versicherten Schwangeren nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchgeführt werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Unsere Zentrale Service-Hotline steht Ihnen gerne Mo - Fr von 8.00 - 19.00 Uhr und Sa von 9.00 - 12.00 Uhr für Anfragen kompetent zur Verfügung.
Tel.: +49 (0)421 2072-0
E-Mail schreiben