Muster 10C und OEGD ab 1. März 2023 nicht mehr zulässig
Mit dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 14.02.2023 entfällt ab Anfang März 2023 die Testpflicht. Dies betrifft nicht nur die Bürgertests. Auch Testungen von Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, vor Aufnahme in eine Gesundheitseinrichtung oder vor einer ambulanten Operation werden nicht mehr bezahlt. Präventive PCR-Untersuchungen auf Corona können nach der geänderten Corona-Testverordnung ab März nicht mehr auf Muster OEGD oder Muster 10C angefordert werden. Die Formulare entfallen ersatzlos.
Mit dem Auslaufen der Testverordnung können PCR-Untersuchungen auf SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten entweder im Rahmen der ärztlichen Versorgung per Überweisungsauftrag (Muster 10) oder bei unsymptomatischen Fällen als Selbstzahlerleistung (mit Rechnungsstellung durch das Labor an den Patienten) angefordert werden.
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