Seit dem 1. Januar 2003 ist die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV 2001) in Kraft. Der Begriff „Trinkwasser“ ist jetzt erheblich weiter gefasst und schließt neben Wasser zum Kochen und Trinken auch solches z. B. zur Körperreinigung und dem Waschen von Wäsche und Geschirr mit ein.
Hausinstallationen werden - neben Wasserwerken (Wasserabgabe >1000 m3/Jahr) und (mobilen) Kleinanlagen (Wasserabgabe <1000 m3/Jahr) - als eine dritte Gruppe von Wasserversorgungsanlagen definiert. In öffentlichen Gebäuden (z. B. Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Hotels etc.) unterliegen diese der Aufsicht durch das Gesundheitsamt, das sich zumindest über die Parameter eine Übersicht verschaffen muss, die sich in der Hausinstallation negativ verändern können. Ausdrücklich erwähnt wird die periodische Untersuchung der zentralen Warmwasserversorgungsanlagen in öffentlichen Gebäuden auf Legionellen.