Ihre Gesundheit ist Ihnen wirklich wichtig. Sie wollen daher eine optimale Versorgung für sich und Ihre Angehörigen. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen jedoch nur dann die Kosten übernehmen, wenn die Maßnahmen „...das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Dies schreibt der Gesetzgeber ausdrücklich vor (§ 12 SGB V).
Daher bieten wir Ihnen unter dem Begriff „IGeL“ (= Individuelle Gesundheitsleistungen) zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt ein umfangreiches Angebot an medizinisch sinnvollen diagnostischen Zusatzleistungen an. Diese müssen von Ihnen individuell beauftragt werden.
Ihr Arzt berät Sie dabei gern, welche Leistungen für Sie ganz persönlich sinnvoll sind und informiert, welche Kosten für Sie durch die gewünschten Untersuchen entstehen.